Sind Sie erwerbsfähig?
Bürgergeldberechtigt, sind Personen die erwerbsfähig sind. Das bedeutet, dass Sie in der Lage sein müssen, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten zu können. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie Anspruch auf andere Hilfeleistungen haben.
Nicht erwerbsfähig?
Sind Sie nicht erwerbsfähig, so stehen Ihnen unter Umständen andere Sozialleistungen zu. Hier finden Sie eine Übersicht über möglich Alternativen. → Sozialhilfe