Ihr Berechnungsergebnis

Entsprechend Ihrer Angaben werden Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Verfügen Sie über niedriges Einkommen, dann können Sie Wohngeld beantragen. Verfügen Sie über niedriges Einkommen und haben Kinder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft können Sie Kinderzuschlag beantragen.

Kein Anspruch

Auch wenn kein Anspruch auf Bürgergeld bestehen sollte, können Sie sich hier über Wohngeld und Kinderzuschlag informieren.

Ihre Eingaben

  • 0 Person
  • 0,00 € Einnahmen
  • 0,00 € Kosten für Unterkunft und Heizung
  • 0,00 € Freibeträge